Auf gute Zusammenarbeit
Wichtige Hinweise und Regelungen
Eine Schule kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur erfüllen, wenn alle Beteiligten, d.h. Schüler, Lehrer, Eltern, Schulleitung und Schulträger vertrauensvoll zusammenwirken. Die hier aufgeführten Bestimmungen und Regelungen sind Auszüge aus der Schulordnung, der Hausordnung und anderen Richtlinien und Verordnungen und sollen diesem Zusammenwirken dienen.
Das Bildungsziel zu erreichen und die schulischen Aufgaben zu erfüllen, ist nur möglich, wenn der Schüler am Unterricht und an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnimmt.
Der Schüler ist verpflichtet, im Rahmen des Unterrichts und im Interesse des Schullebens erforderlichen Hinweisen und Anordnungen seines Schulleiters, seiner Lehrer und anderer dazu berechtigter Personen nachzukommen. Auf diese Weise trägt er dazu bei, die für die Erfüllung des Schulzieles und für das Zusammenleben in jeder Schule erforderliche Ordnung zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht beinhaltet, dass der Schüler sich auf den Unterricht vorbereitet, in ihm mitarbeitet, die ihm gestellten Aufgaben ausführt sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereithält. Die Meldung eines Schülers zur Teilnahme an einem Wahlfach oder einer Arbeitsgemeinschaft verpflichtet ihn zur regelmäßigen Teilnahme für den von der Schule festgelegten Zeitraum.
Bildung und Erziehung der Schüler ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule.
Dazu gehört vor allem, dass Eltern und Schule in enger Verbindung zueinander stehen und sich so rechtzeitig verständigen, dass nach Möglichkeit Schwierigkeiten vermieden werden, die die schulische Entwicklung des Schülers zu beeinträchtigen drohen.
Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind seine Pflicht zum Besuch der Schule erfüllt, für den Unterricht zweckmäßig ausgestattet wird und Schuleigentum pfleglich behandelt.
Grundsätzlich gilt eine Anwesenheitspflicht der Schüler im Unterricht. Es gibt jedoch besondere Umstände, die eine Beurlaubung rechtfertigen können.
Alle Beurlaubungen müssen im Voraus schriftlich beantragt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, den Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass der Schule ausreichend Zeit bleibt, Gespräche mit Klassenleitung und Fachlehrern zu führen.
Der Beurlaubungsantrag (pdf) muss rechtzeitig
- bei der Klassenleitung (bei einzelnen Stunden bis zu einem Unterrichtstag)
- bei der Grundschulleitung, Unter- und Mittelstufenleitung oder bei der Oberstufenleitung (bei mehreren Unterrichtstagen)
- beim Schulleiter (Beurlaubungen für längere Zeit und insbesondere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien oder Brückentagen) eingereicht werden.
Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule unverzüglich davon in Kenntnis. Bei Rückkehr in die Schule legt der Schüler eine schriftliche Mitteilung der Eltern vor, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind.
In besonderen Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.
Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention
Der Maßnahmenkatalog ist in vier Bereiche unterteilt:
1. Verbale Gewalt
2. Körperliche Gewalt
3. Sachbeschädigung
4. Unterrichtsstörungen und Pausenverstöße
Eltern werden auf einem Elternabend über den Maßnahmenkatalog und mögliche
Konsequenzen informiert.